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BFH, 15.05.2006 - VII B 27/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 56 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 56 Abs. 2 § 115 Abs. 2 Nr. 3
Wiedereinsetzung - Fristversäumung - datenbank.nwb.de
Versäumung der Frist für den Wiedereinsetzungsantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin, 14.12.2005 - 9 K 9053/05
- BFH, 15.05.2006 - VII B 27/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 28.06.2002 - III B 41/02
Verfahrensmangel; Darlegungserfordernisse
Auszug aus BFH, 15.05.2006 - VII B 27/06
Wird ein Verfahrensmangel geltend gemacht, so muss der Beschwerdeführer, ausgehend von der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des FG, insbesondere für eine schlüssige Aufklärungsrüge (vgl. § 76 Abs. 1 FGO) dartun, dass die nicht berücksichtigte Tatsache auch aus der Sicht des FG entscheidungserheblich gewesen wäre (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 2002 III B 41/02, BFH/NV 2002, 1337). - BFH, 27.09.2005 - XI B 123/04
PZU - Beweiskraft
Auszug aus BFH, 15.05.2006 - VII B 27/06
Das FG hat die Klageabweisung --abgesehen davon, dass es wegen der Beweiskraft der Postzustellungsurkunde (…vgl. dazu Senatsurteil vom 2. Juni 1987 VII R 36/84, BFH/NV 1988, 170; Beschluss vom 27. September 2005 XI B 123/04, BFH/NV 2006, 301, m.w.N.) die Versäumung der Klagefrist als erwiesen ansah-- auch darauf gestützt, dass die Voraussetzungen nach § 56 Abs. 2 FGO, also die Einhaltung der zweiwöchigen Frist für den Wiedereinsetzungsantrag, nicht erfüllt seien. - BFH, 02.06.1987 - VII R 36/84
Versäumnis der Klagefrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zustellung …
Auszug aus BFH, 15.05.2006 - VII B 27/06
Das FG hat die Klageabweisung --abgesehen davon, dass es wegen der Beweiskraft der Postzustellungsurkunde (vgl. dazu Senatsurteil vom 2. Juni 1987 VII R 36/84, BFH/NV 1988, 170;… Beschluss vom 27. September 2005 XI B 123/04, BFH/NV 2006, 301, m.w.N.) die Versäumung der Klagefrist als erwiesen ansah-- auch darauf gestützt, dass die Voraussetzungen nach § 56 Abs. 2 FGO, also die Einhaltung der zweiwöchigen Frist für den Wiedereinsetzungsantrag, nicht erfüllt seien.